InCity Immobilien AG
InCity Immobilien AG: Bezugsfrist für Bar-Kapitalerhöhung der InCity Immobilien AG beendet
DGAP-News: InCity Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung BEZUGSFRIST FÜR BAR-KAPITALERHÖHUNG DER INCITY IMMOBILIEN AG BEENDET – Im Rahmen des Bezugsangebots wurden von Altaktionären 2.083.562 neue Aktien der Gesellschaft bezogen – Einbeziehung der neuen Aktien aus dem öffentlichen Angebot in den Entry Standard Frankfurt am Main, 29. Juni 2016 – Die InCity Immobilien AG gibt bekannt, dass die Bezugsfrist der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre am 28. Juni 2016 endete. Insgesamt 2.083.562 neue, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien wurden zum Preis von EUR 1,10 durch die Aktionäre (mit Ausnahme der Haron Holding AG) bezogen. Die außerordentliche Hauptversammlung der InCity Immobilien AG hat am 15. Dezember 2015 die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 42.500.000,00 um bis zu EUR 40.000.000,00 auf bis zu EUR 82.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 40.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen. Bereits im Mai 2016 wurde die Kapitalerhöhung im Volumen von EUR 17.500.000,00 im Wege der Vorabplatzierung der neuen Aktien an die Haron Holding AG unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte der Altaktionäre (subject-to-claw-back) durchgeführt und die Erhöhung des Grundkapitals auf EUR 60.000.000,00 am 10. Mai 2016 im Handelsregister eingetragen. Während der Bezugsfrist vom 15. Juni 2016 bis 28. Juni 2016 wurden den Aktionären (mit Ausnahme der Haron Holding AG) im Rahmen eines öffentlichen Angebots 11.339.920 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Bezugspreis von EUR 1,10 je neuer Aktie angeboten. Hiervon wurden insgesamt 2.083.562 neue Aktien bezogen, die voraussichtlich am 30. Juni 2016 an die Aktionäre geliefert werden. Die übrigen 15.416.438 neuen Aktien verbleiben aufgrund der bereits erfolgten Vorabplatzierung bei der Haron Holding AG. Ab dem 30. Juni 2016 werden die neuen Aktien aus dem öffentlichen Angebot aufgrund ihrer Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016 bis zu ihrer Gleichstellung mit den alten Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000A0HNF96) nach der ordentlichen Hauptversammlung der InCity Immobilien AG, die voraussichtlich am 17. August 2016 stattfindet, unter der gesonderten Gattungs-ISIN DE000A2BPVY6 für “Junge Aktien” zum Handel in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Open Market) in den Teilbereich Entry Standard einbezogen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: InCity Immobilien AG Presse Investor Relations Über die InCity Immobilien AG
2016-06-29 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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