IBU-tec advanced materials AG
IBU-tec advanced materials AG: Zeichnungsfrist für Börsengang im Segment ‘Scale’ der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 21. März 2017
DGAP-News: IBU-tec advanced materials AG / Schlagwort(e): Börsengang/Kapitalmaßnahme NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST IBU-tec advanced materials AG: Zeichnungsfrist für Börsengang im Segment “Scale” der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 21. März 2017 – Spezialist für thermische Verfahren zur Behandlung anorganischer Stoffe adressiert Megatrends Green-Mobility, Green-Economy und Medizintechnik – Zeichnungsfrist voraussichtlich vom 21. – 27. März 2017, Erstnotiz geplant am 30. März, – Ganz überwiegender Teil der angebotenen Aktien aus Kapitalerhöhung, – Mittelverwendung für weiteres Unternehmenswachstum: – Durchschnittliches jährliches Unternehmenswachstum bei IBU-tec von rd. 19 Prozent seit 2014 bei EBIT-Marge konstant über 20 Prozent, guter Jahresstart 2017 Weimar, 20. März 2017 – Die IBU-tec advanced materials AG (“IBU-tec”), ein hochspezialisierter, wachstumsstarker Entwicklungs- und Produktionsdienstleister der Industrie für thermische Verfahrenstechnik zur Behandlung anorganischer Pulver und Granulate, startet den Börsengang. Das Unternehmen strebt die Erstnotiz seiner Aktien im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse im neuen Segment “Scale” an. Der erste Handelstag ist für den 30. März 2017 geplant, die Zeichnungsfrist für die Aktien beginnt am 21. März 2017. Das Angebot besteht aus einem erstmaligen, öffentlichen Angebot in der Bundesrepublik Deutschland und einer Privatplatzierung an qualifizierte Anleger in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Regulation S unter dem U.S. Securities Act von 1933. Der entsprechende Wertpapierprospekt wurde am 20. März 2017 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt. Angebotene Aktien ganz überwiegend aus Kapitalerhöhung – bereits hohe Orderquote von ersten institutionellen Investoren IBU-tec hat im Vorfeld der Transaktion, im Rahmen einer Privatplatzierung, von ersten institutionellen Investoren bereits Kaufangebote innerhalb der nunmehr festgelegten Bookbuildingspanne erhalten. Diese decken bereits das angestrebte Kapitalerhöhungsvolumen vollumfänglich ab. Damit konnte bereits frühzeitig ein hohes Maß an Transaktionssicherheit erreicht werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass bei der Zuteilung auch die im Rahmen des öffentlichen Angebotes eingehenden Angebote angemessen berücksichtigt werden. Der Börsengang von IBU-tec wird von der ICF BANK als Sole Global Coordinator/Sole Bookrunner begleitet. Hochspezialisierter Entwicklungs- und Produktionsdienstleister der Industrie IBU-tec Schwerpunkt Green-Mobility: Abgasreinigung für Verbrennungsmotoren und E-Mobility Das Leistungsangebot von IBU-tec adressiert globale Megatrends wie Green-Mobility. Hier ist das Unternehmen in der Behandlung von Pulvern für Katalysatoren bei Verbrennungsmotoren von Autos ebenso tätig wie in der Prozessentwicklung und Behandlung von Werkstoffen für Autobatterien im Bereich E-Mobility. Mit mehreren namhaften Kunden besteht bei Batteriewerkstoffen eine Zusammenarbeit. Damit ist IBU-tec in einem Markt aktiv, dem Fachleute in den kommenden Jahren erhebliches Wachstum voraussagen. Laut Marktstudien soll die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos bis 2030 weltweit um rund 25 Prozent pro Jahr steigen. Green-Economy und Medizintechnik als weitere Leistungsbereiche Mittelzufluss soll für weiteres Wachstum verwendet werden Dynamisches Wachstum und EBIT-Marge über 20 Prozent in den vergangenen Jahren Guter Jahresstart 2017 Über IBU-tec Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.ibu-tec.de Kontakt: edicto GmbH IBU-tec advanced Materials AG Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und darf nicht an “U.S. persons” (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (“Securities Act”) definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. 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20.03.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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Börsen: | Open Market (Scale) in Frankfurt |
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