Hyrican Informationssysteme AG
Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache
DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG / Schlagwort(e): Rechtssache Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom heutigen Tage (II ZR 120/16) die Revision der Hyrican AG gegen die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 20. April 2016 zurückgewiesen. Darin hatte das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Erfurt bestätigt, die die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8./12. Dezember 2011 zur Ausnutzung eines satzungsmäßigen genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 400.000 für nichtig erklärt hat. Die Begründung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt noch nicht vor.
10.07.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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