GAGFAH S.A.
GAGFAH S.A. und die Landeshauptstadt Dresden vereinbaren eine einvernehmliche Beilegung und Beendigung der streitigen Verfahren
GAGFAH S.A. / Schlagwort(e): Rechtssache Pressemitteilung: 02. März 2012 ISIN: LU0269583422 GAGFAH S.A. und die Landeshauptstadt Dresden vereinbaren eine einvernehmliche Beilegung und Beendigung der streitigen Verfahren Luxemburg, 02. März 2012 – Tochtergesellschaften der GAGFAH S.A. und die Landeshauptstadt Dresden vereinbaren eine einvernehmliche Beilegung und Beendigung der streitigen Verfahren betreffend den Privatisierungsvertrag für die WOBA DRESDEN GmbH. Die Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung des Stadtrats der Landeshauptstadt Dresden und der Freigabe durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Dresden. Wichtigste Punkte: – Beilegung der Streitigkeiten kommt unmittelbar den Mietern zugute – Höhere Investitionen in den Bestand garantiert; rund 15 Mio Euro für soziale Projekte – Anzahl der Belegungsrechte erhöht; Sozialcharta verlängert Die GAGFAH S.A. und die Stadt Dresden haben sich darauf verständigt, ihre Streitigkeiten vollumfänglich und einvernehmlich beizulegen. Diese Lösung ist im Interesse einer schnellen Erledigung und weiteren guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit und kommt in erster Linie den Mietern zugute. Dazu haben die WOBA-Gesellschaften und die Landeshauptstadt Dresden heute eine notarielle Vergleichsvereinbarung geschlossen, die zu ihrer Wirksamkeit noch der Zustimmung des Stadtrats der Landeshauptstadt Dresden sowie der Freigabe durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Dresden bedarf. Der Stadtrat wird voraussichtlich am 15. März 2012 über die Erteilung seiner Zustimmung entscheiden. Die Vergleichsvereinbarung sieht die Rücknahme sämtlicher Klagen sowie den gegenseitigen Verzicht auf die mit den Klagen geltend gemachten Ansprüche vor. Auch für zukünftige streitige Fragen haben die Parteien einen Streitbeilegungsmechanismus (einschließlich einer Heilungsmöglichkeit zur Vermeidung von Vertragsstrafen) vereinbart. Die Landeshauptstadt Dresden und die WOBA-Gesellschaften haben ferner verschiedene Änderungen der Sozialschutzbestimmungen (Sozial-Charta) im WOBA-Privatisierungsvertrag vereinbart. Die Geltung verschiedener Sozialschutzbestimmungen wird um fünf Jahre bis April 2021 verlängert. Die jährlichen Mindestinstandhaltungsinvestitionen in die Wohnungen der WOBA-Gesellschaften werden von derzeit EUR 5 pro m² auf EUR 7,56 pro m² (netto) erhöht. Die Belegungsrechte der Landeshauptstadt Dresden werden um 2.000 Wohneinheiten auf 10.000 Wohneinheiten angehoben. Die Landeshauptstadt Dresden erhält zudem im Zeitraum von 2012 bis 2020 in neun jährlichen Zahlungen jeweils EUR 4 Mio. (insgesamt EUR 36 Mio.). Davon wird sie 40 Prozent in soziale Projekte investieren, die den Dresdner Mietern der GAGFAH Group zugute kommen sollen. Darüber hinaus tragen die WOBA-Gesellschaften die Verfahrenskosten der Landeshauptstadt Dresden bis zu einem Betrag von EUR 4 Mio. Die GAGFAH Group hatte zum 30. September 2011 vorsorglich bereits Rückstellungen für den Rechtsstreit in Höhe von EUR 8 Mio gebildet. Die wohnungswirtschaftliche Strategie der WOBA-Gesellschaften wird durch den Vergleich nicht beeinträchtigt. William J. Brennan, CEO der GAGFAH Group: ‘Wir haben immer gesagt, dass wir offen für eine außergerichtliche Lösung sind, und wir waren stets überzeugt, dass eine Einigung in erster Linie den Mietern zugute kommen muss. Wir würden es begrüßen, den Streit durch den vorliegenden Vergleichsvorschlag beilegen zu können. ‘ Zum Hintergrund: Am 31. März 2011 erhob die Landeshauptstadt Dresden zwei Klagen gegen Tochtergesellschaften der GAGFAH S.A., namentlich die WOBA Holding GmbH, die Wohnbau Nordwest GmbH und die SÜDOST WOBA DRESDEN GmbH, und forderte Vertragsstrafen von insgesamt EUR 1,084 Milliarden für angebliche Verstöße gegen den WOBA-Privatisierungsvertrag. Die WOBA-Gesellschaften sind diesen Klagen entgegengetreten. Sie haben ihrerseits Gegenansprüche gegen die Landeshauptstadt Dresden sowie gegen deren Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann geltend gemacht. Über GAGFAH S.A. GAGFAH S.A. ist eine nach luxemburgischen Rechts gegründete Aktiengesellschaft und erfüllt die Voraussetzungen einer Verbriefungsgesellschaft nach dem Luxemburger Verbriefungsgesetz vom 22. März 2004. Das Kerngeschäft der Tochtergesellschaften der GAGFAH S.A. ist der Besitz und die Bewirtschaftung eines geografisch diversifizierten und qualitativ hochwertigen Wohnungsportfolios in ganz Deutschland. Mit einem Portfolio von ca. 155.000 Mietwohnungen ist die GAGFAH S.A. die größte in Deutschland börsennotierte Wohnungsgesellschaft. Kontakt: Rene Hoffmann Ende der Corporate News 02.03.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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