Dr. Greger & Collegen
Dr. Greger & Collegen: Geschlossene Fonds: LogisFonds I AG erneut mehrfach zu Schadensersatz verurteilt!
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache 2015-05-22 / 13:41 --------------------------------------------------------------------- Die LogisFonds I AG (die frühere Garbe Logimac AG) ist erneut mehrfach zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger verurteilt worden - die Rechtsprechung ist auf alle Arten geschlossener Fonds übertragbar. Mit zwei aktuellen Urteilen vom 15.05.2015 und einem vom 19.05.2015 hat das Landgericht Hamburg erneut den geschlossenen Immobilienfonds LogisFonds I AG (die frühere Garbe Logimac AG) zur Zahlung von mehr als 57.000,- EUR an von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anleger verurteilt. Den drei Urteilen ist gemeinsam, dass die Anleger nicht hinreichend über sämtliche Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden. Die Rechtsprechung kann auf alle Arten geschlossener Fonds wie etwa Schiffsfonds, Medien- und Filmfonds oder Pflegeimmobilienfonds übertragen werden. "Die LogisFonds I AG hat Vertriebsprovisionen gezahlt, die so hoch waren, dass schon Zweifel aufkommen mussten, ob die Anlage überhaupt rentabel sein kann. Setzt man die Provisionen in Bezug zur Einlage der Anleger, so machen sie über 20% aus. Diese 20% wurden vorab abgezogen und standen daher nicht zur Investition zur Verfügung", so Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. "Die meisten Anleger hätten die Beteiligung nie gezeichnet, wenn sie dies gewusst hätten." Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist über Provisionen in dieser Größenordnung zwingend aufzuklären. Da dies aber in den meisten Fällen nicht geschehen ist, haben Anleger sehr gute Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz erfolgreich durchzusetzen. Allerdings gilt es, die Verjährungsfrist zu wahren. "Auf den Tag genau zehn Jahre nach der Zeichnung der Anlage drohen Schadensersatzansprüche zu verjähren. Betroffene Anleger sollten daher jetzt sofort tätig werden und sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden", warnt Dr. jur. Stephan Greger, Inhaber der Kanzlei Dr. Greger & Collegen. "Mit einer Klage kann die Verjährung gehemmt werden." Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der schnellen und effektiven Durchsetzung ihrer Interessen und ist in der Lage, auch kurzfristig die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Verjährung zu hemmen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung. Kontakt: Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen Maximilianstr. 35 C 80539 München Tel.: 089 / 2370848 - 0 Fax: 089 / 2370848 - 11 Web: www.dr-greger.de --------------------------------------------------------------------- 2015-05-22 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 361169 2015-05-22
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