Laurèl: Anleihegläubiger sollten jetzt handeln
Heute hätte in Aschheim bei München die zweite Anleihegläubigerversammlung betreffend 7,125% Laurèl-Anleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1RE5T8) stattfinden sollen. Doch die One Square Advisory Services GmbH, die als gemeinsamer Vertreter der Laurèl-Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung eingeladen hatte, teilte am 13.05.2017 über DGAP überraschend mit, dass die Versammlung abgesagt wird, da das für eine zweite Gläubigerversammlung erforderliche Quorum von 25% der ausstehenden Anleihe nicht erreicht wird.
Komisch, hatten sich doch zur ersten Gläubigerversammlung am 25.04.2017, für die ein Quorum von 50% notwendig gewesen wäre, bereits bis zum 21.04.2017 Anleihegläubiger angemeldet, die 37% der ausstehenden Anleihen halten. Da stellt sich doch die Frage, ob Robus Capital direkt oder indirekt gehaltene Anleihen zur zweiten Gläubigerversammlung angemeldet hat, oder man wollte, dass das Quorum verfehlt wird.
Die heutige Anleihegläubigerversammlung hatte das Ziel, Anleihegläubiger über Details des Insolvenzplans zu informieren und den gemeinsamen Vertreter One Square Advisory Services GmbH durch eine mehrheitliche Zustimmung zu ermächtigen, dem vorgeschlagenen Insolvenzplan der Gesellschaft zuzustimmen
Doch es ist mehr als fraglich, ob der Insolvenzplan die Interessen der Anleihegläubiger in angemessener Weise berücksichtigt.
Denn die Anleihegläubiger bekommen kein Geld, sondern Aktien, nämlich 170.000 Stück oder aber einen entsprechenden Aktienbarausgleich. Damit wird die Aktie mit 14,34 Euro bewertet, wie Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach erläutert. Das Management bzw. Prime Capital Debt (ein von Robus Capital verwalteter Fonds) zahlen für eine Aktie hingegen nur 1 Euro und 1,67 Euro.
Für morgen, den 16.05.2017, 9.00 Uhr, ist beim zuständigen Insolvenzgericht Infanteriestraße 5, Sitzungssaal 101, 80797 München, eine Gläubigerversammlung angesetzt. Dabei soll über den Insolvenzplan abgestimmt werden. Der Gläubigerausschuss hat schon zugestimmt. Kein Wunder: im Gläubigerausschuss sind auch Cornelia Schwericke-Stockert (Ex-CFO von Laurèl) und der Prime Capital Debt SCS, SICAV-FIS Robus Recovery Sub-Fund (Andreas Jaufer) vertreten. Es ist fraglich, ob diese im Interesse der Anleihegläubiger handeln.
Im Rahmen der Gläubigerversammlung hätten wir gerne einige Fragen an das Management und den gemeinsamen Vertreter One Square Advisory Services GmbH gerichtet. Da die Anleihegläubigerversammlung abgesagt wurde, haben wir die Fragen an die Gesellschaft bzw. deren Anwälte gerichtet und erlauben uns, diese hier widerzugeben:
– Hätten Anleihen, die Robus Capital direkt oder indirekt hält, zur Anleihegläubigerversammlung am 15.05.2017 zur Abstimmung zugelassen werden dürfen und wurden diese für das Quorum berücksichtigt?
– Wofür soll das Management bzw. Herr Reichert 15% der neuen Aktien bekommen?
– Am 6. September 2015 hat die Laurel GmbH die Nutzungsrechte für die Marke “Laurel” für die Volksrepublik China für 8,5 Mio. Euro an die Shenzhen Ellassay Fashion Co Ltd./ Shenzhen Oriental Fashion Asset Management Co. Ltd. verkauft. Beinhaltete der Verkauf der Markenrechte auch eine Option zum Erwerb der Laurel GmbH?
– Wann und weshalb sind die Akquisitionsverhandlungen mit dem Kaufinteressenten Shenzhen Ellassay Fashion Co Ltd./ Shenzhen Oriental Fashion Asset Management Co. Ltd. gescheitert?
– In asiatischen Medien ist von einem Kaufpreis in Höhe von 11,18 Mio. Euro die Rede und nicht von 8,5 Mio. Euro. Wie erklären Sie sich die Differenz?
– Laut Corporate News vom 02.02.2017 war One Square Advisors nicht nur gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger, sondern auch M&A-Berater. Ist dies korrekt?
– Welche Vergütung hat One Square Advisors für die Tätigkeit als M&A-Berater in Rechnung gestellt? Und welchen Erfolg brachte die Tätigkeit?
– Laut Halbjahresbericht 2015/16 (Seite 4) wurde ein auf M&A-Prozesse spezialisiertes Beratungsunternehmen mandatiert und hat den Prozess im Juli 2015 gestartet. Um welches spezialisierte Beratungsunternehmen handelt es sich?
– Die Laurel-Anleihe notiert nur noch im Quotation-Board. Auf wessen Antrag ist dies geschehen? Unterliegt man damit überhaupt noch der Marktmissbrauchsrichtlinie?
– Welcher Betrag wurde während der gesamten Restrukturierung an den gemeinsamen Vertreter bezahlt?
– Welcher Betrag wurde insgesamt für Rechtsanwälte GÖRG (und Noerr) bezahlt? Welcher Betrag wurde in diesem Zeitraum für weitere Berater gezahlt? Und für wen?
– Welche Beträge wurden seit Insolvenzanmeldung für den gemeinsamen Vertreter bezahlt? Für GÖRG? Und für weitere Berater?
– Zum Vergleich: Welchen Betrag hat die Kanzlei Norton Rose bei der Emission für den Wertpapierprospekt und die Due Diligence erhalten?
– Mit welchen Kosten rechnen Sie insgesamt bis zum Abschluss der Restrukturierungsmaßnahmen für den gem. Vertreter? Für GÖRG? Und für weitere Berater?
Kontakt für Rückfragen:
Christian Schiffmacher
Chefredakteur / Geschäftsführer
Der gemeinsame Vertreter Media GmbH
Raiffeisenring 1
D-76831 Eschbach
Tel: +49 (0) 63 45 / 9 59 46-51
Fax: +49 (0) 63 45 / 9 59 46-52
E-Mail: cs@der-gemeinsame-vertreter.com
Web: http://www.der-gemeinsame-vertreter.com
und
Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030-327 617 0
Fax: 030-327 617 17
E-Mail: schmidt-morsbach@ssma.de
Web: www.ssma.de
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