Bebra Biogas Holding AG
- WKN: A0Z23D
- ISIN: DE000A0Z23D3
- Land: Deutschland
Nachricht vom 24.10.2012 | 11:11
BEBRA Biogas: Hygienisierung inklusive: Einsatz von pflanzlichen Bioabfällen in BEBRA-Anlagen nach neuer Bioabfallverordnung möglich
Bebra Biogas Holding AG / Key word(s): Product Launch/Statement 24.10.2012 / 11:11 --------------------------------------------------------------------- Hamburg, 24. Oktober 2012: Die BEBRA Biogas Gruppe aus Hamburg baut als eines der wenigen Unternehmen in Deutschland Biogasanlagen mit thermophilen Verfahren. Mit der Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV, Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden), hat der Gesetzgeber die thermophile Biogasvergärung als Verfahren zugelassen, mit dem biologische Abfälle ohne vorherige Hygienisierung zur Biogasproduktion eingesetzt werden dürfen. 'Dank der hohen Prozesstemperatur von mehr als 50 Grad Celsius in unseren Fermentern können wir auch pflanzliche Bioabfälle zur Erzeugung von Strom und Wärme einsetzen, ohne diese vorher hygienisieren zu müssen', sagt Dr. Dirk Neupert, Vorstand der BEBRA Biogas Holding AG. 'Die Hygienisierung ist bei einer BEBRA quasi schon inklusive.' In den thermophilen BEBRA-Anlagen lassen sich damit beispielsweise Altfette, Speisereste, Abfälle aus der Zuckerherstellung, Trester und Glyzerin einsetzen, also Abfälle, die bei Produzenten von Lebensmitteln und Agrarprodukten regelmäßig anfallen. Dies bietet einen entscheidenden Vorteil für Anlagenbetreiber: Sie können ganz auf den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRos) wie zum Beispiel Mais verzichten oder diesen zumindest teilweise durch günstige Bioabfälle ersetzen, und sind damit unabhängig von den stetig steigenden Preisen für landwirtschaftliche Rohstoffe. Zudem bedeutet der Verzicht auf nachwachsende Rohstoffe eine geringere Flächenbindung und -konkurrenz und damit eine höhere Flexibilität für den Betreiber. Je nach Reststoff sind auch geringere Güllemengen zur Biogasproduktion notwendig, um beispielsweise den in der 75 kW-Klasse geforderten Gülleeinsatz von mindestens 80 Prozent zu erreichen - das heißt eine BEBRA-Anlage ist damit auch für Landwirte mit kleinem Viehbestand (z.B. ab 100 Kühe) finanziell lukrativ. Die neue Bioabfallverordnung trat am 1. Mai 2012 in Kraft und wurde aufgrund geänderter Vorschriften des EU-Rechts über tierische Nebenprodukte sowie des Düngerechts, Praxiserfahrungen seit Inkrafttreten der Verordnung und neuer Forschungsergebnisse zur Hygienisierung von Bioabfällen notwendig. Über die BEBRA Biogas Gruppe Die BEBRA Biogas Gruppe ist ein erfahrener Dienstleister auf dem Gebiet Biogasanlagen, speziell dem Bau von Zwei-Stufen Kompaktanlagen für landwirtschaftliche Betriebe und Biogasaufbereitung auf Erdgasqualität mittels Membrantechnologie. Das Portfolio umfasst darüber hinaus die Gärrestaufbereitung mit Ultrafiltration und Umkehrosmose. Die BEBRA Biogas besitzt Standorte in Deutschland, Italien, Spanien und Korea. Pressekontakt: BEBRA Biogas Holding AG, Presse/Investor Relations, Kurze Mühren 1, 20095 Hamburg, Tel. +49-231-9982700, Fax +49-231-9982799, E-Mail: presse@bebra-biogas.com, www.bebra-biogas.com Disclaimer: Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht oder übertragen werden oder an US-amerikanische Personen (i. S. d. unter dem Securities Act von 1933 erlassenen Regulation S, somit einschließlich juristischer Personen) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder übertragen werden. Jede Verletzung dieser Beschränkung kann einen Verstoß gegen US amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften begründen. Aktien der BEBRA Biogas Holding AG sind nicht unter den US Wertpapierrechtsvorschriften registriert worden und werden ohne solch eine Registrierung oder eine Befreiung von der Registrierungspflicht nicht US-Personen oder in den USA zum Kauf angeboten, verkauft oder ausgegeben. Diese Pressemitteilung ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien. End of Corporate News --------------------------------------------------------------------- 24.10.2012 Dissemination of a Corporate News, transmitted by DGAP - a company of EquityStory AG. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. DGAP's Distribution Services include Regulatory Announcements, Financial/Corporate News and Press Releases. Media archive at www.dgap-medientreff.de and www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 189976 24.10.2012
Interaktiv
Weitere News
-
31.10.12 09:53
BEBRA Biogas Holding AG mit weiterem Listing a ... -
24.10.12 11:11
BEBRA Biogas: Hygienisierung inklusive: Einsat ... -
17.10.12 10:38
BEBRA Biogas erweitert Portfolio um mesophile ... -
10.07.12 14:23
Bebra Biogas Holding AG +++ GJ 2011 noch von A ... -
22.03.12 09:52
BEBRA Biogas: Erfolgreiche Kooperation mit EMS ...
Anleihe im Fokus
Die DF-Anleihe 7,875%
Mit der DF Forfait AG vom wachsenden Welthandel profitieren
- Zeichnungsfrist: 21.05. bis 24.05.2013
- Laufzeit: 7 Jahre
- Kupon: 7,875% p.a.
- Volumen: bis zu 30 Mio. Euro
- ISIN: DE000A1R1CC4
Anleihe im Fokus
7,75% p.a. - Rendite aus Familienhand
– Zeichnungsstart: 23. Mai – Börse Frankfurt
– Zeichnung ab 1.000 Euro
– Laufzeit 5 Jahre
– WKN: A1TNA7
– 100% Rückzahlungskurs
GBC-Fokusbox
HELMA Eigenheimbau AG: Kaufen
Die HELMA Eigenheimbau AG präsentierte für das Geschäftsjahr 2012 Rekordwerte. Auf Basis unseres DCF-Modells haben wir einen fairen Wert je Aktie von 22,75 € ermittelt. Ausgehend vom erwarteten 2013er-EPS von 1,64 € entspricht dies einem KGV von 8,4. Das Kurspotenzial beläuft sich auf nahezu 65%.
Der AKTIONÄR News

18. Mai 15:30 OpenLimit: „Deutlich unter Wert gehandelt“
18. Mai 12:00 Maximieren Sie Ihren Ertrag in nur 30 Minuten! (Freenet +370% / ...
18. Mai 09:30 Commerzbank: Analysten senken den Daumen
18. Mai 09:00 Goldpreis: Soros im Mittelpunkt
18. Mai 08:00 Daimler-Aktie: Neuer Schub durch die S-Klasse
News im Fokus
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
17. Mai 2013, 17:35
Aktuelle Research-Studie
Original-Research: Plan Optik AG (von GBC AG): Kaufen Plan Optik AG
17. Mai 2013
