Wienerberger beschließt neues Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien
Rückkauf von maximal 3.450.000 Aktien bzw. bis zu rund 3,0% des Grundkapitals von Wienerberger geplant
Wien, 4. März 2022 – Der Vorstand der Wienerberger AG hat heute auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 151. ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Mai 2020 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt und am 5. Mai 2020 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie am 7. Mai 2020 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht wurde, beschlossen, im Zeitraum vom 9. März 2022 (einschließlich) bis voraussichtlich 30. Juni 2022 (einschließlich) eigene Inhaberstammaktien der Wienerberger AG zum Marktpreis über die Wiener Börse sowie über multilaterale Handelssysteme (Multilateral Trading Facilities) zu erwerben. Insgesamt können bis zu 3.450.000 Stück Aktien, das entspricht bis zu rund 3,0% des Grundkapitals der Wienerberger AG, zu einem Kurs zwischen EUR 1,00 und EUR 32,50 je Aktie rückerworben werden.
Ein Kreditinstitut wird mit der Durchführung des Aktienrückkaufs beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Wienerberger AG unabhängig von der Wienerberger AG zu treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen.
Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z 8 AktG: 5. Mai 2020 (Beschluss am 5. Mai 2020 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie am 7. Mai 2020 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht)
Beginn und voraussichtliche Dauer: 9. März 2022 (einschließlich) bis voraussichtlich 30. Juni 2022 (einschließlich)
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000831706)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 3.450.000 Stück Aktien, entsprechen bis zu rund 3,0% des derzeitigen Grundkapitals der Wienerberger AG
Maximaler Gesamtbetrag, der von Wienerberger AG für das Aktienrückkaufprogramm aufgewendet wird: EUR 100.000.000
Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend dem Ermächtigungsbeschluss und dem Beschluss des Vorstands muss der Gegenwert je Aktie mindestens EUR 1,00 und darf höchstens EUR 32,50 entsprechen.
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse sowie über multilaterale Handelssysteme (Multilateral Trading Facilities)
Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für alle Zwecke gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Mai 2020
Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine.
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016) einzuhalten hat.
Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms werden auf der Internetseite der Wienerberger AG veröffentlicht: https://www.wienerberger.com/de/investoren/aktie.html
Hinweis: Diese Veröffentlichung dient als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2018. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Wienerberger-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Wienerberger AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Wienerberger-Aktien anzunehmen.