JDC Group AG
JDC Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Wiesbaden, 20. März 2020 JDC Group AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Bekanntmachung im Zusammenhang mit einem Aktienrückkauf 32. Zwischenmeldung Die JDC Group AG hat im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zum 20. März 2020 insgesamt 37.500 Aktien im Rahmen des am 02. August 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gemachten Aktienrückkaufs erworben. Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen betrug für den genannten Zeitraum jeweils pro Tag:
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit 05. August 2019 beträgt 317.743. Der Erwerb der Aktien der JDC Group AG erfolgte durch ein von der JDC Group AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Weitere Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufs gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter www.jdcgroup.de/investor-relations abrufbar. Wiesbaden, 20. März 2020 JDC Group AG
20.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | JDC Group AG |
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