HolidayCheck Group AG
HolidayCheck Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
HolidayCheck Group AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 25. und letzte Zwischenmeldung 07.06.2017 / 10:54 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 25. und letzte Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 29. Mai 2017 bis einschließlich 6. Juni 2017 wurden insgesamt Stück 121.386 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der HolidayCheck Group AG erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 08. November 2016 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 18. November 2016 mitgeteilt wurde. Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 29. Mai 2017 bis einschließlich 06. Juni 2017 täglich zurückgekauften Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse sind wie folgt:Datum Anzahl Aktien (Stück) Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) 29.05.2017 0 0,00000 30.05.2017 0 0,00000 31.05.2017 38.291 3,01067 01.06.2017 38.576 3,00463 02.06.2017 38.282 3,04577 06.06.2017 6.237 3,00152Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 'Datum erster Kauf' bis einschließlich 'Datum letzter Kauf' erworbenen Aktien beläuft sich somit auf Stück 1.500.000 Aktien. Der Erwerb der Aktien erfolgte durch eine von der HolidayCheck Group AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse über das XETRA- Handelssystem. Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der HolidayCheck Group AG veröffentlicht (www.holidaycheckgroup.com/investor- relations/aktienrueckkauf). Der Vorstand der HolidayCheck Group AG hatte am 8. November 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Das Akteinrückkaufprogramm sah vor, vom 18. November 2016 bis spätestens 15. Juni 2020 insgesamt bis zu 1.500.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien begrenzt war, die einem Gesamtkaufpreis von EUR 7.500.000 entspricht. Die maximale Stückzahl an eigenen Aktien wurde somit erreicht und das Aktienrückkaufprogramm damit beendet. München, den 07. Juni 2017 HolidayCheck Group AG Der Vorstand --------------------------------------------------------------------------- 07.06.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: HolidayCheck Group AG Neumarkter Str. 61 81673 München Deutschland Internet: www.holidaycheckgroup.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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