Drägerwerk AG & Co. KGaA
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien – Abschhlussmeldung
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Damit ist der Aktienrückkauf abgeschlossen. Der Erwerb der Aktien diente einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Der Erwerb der Vorzugsaktien von Dräger erfolgte durch eine von Dräger beauftragte Bank ausschließlich über die Börse. Im Zeitraum vom 5. November 2019 bis einschließlich 21. November 2019 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag: Datum / Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (EUR) / Gewichteter Durchschnittkurs / Aggregiertes Volumen (EUR) Lübeck, 22. November 2019 Der Vorstand Moislinger Allee 53-55
22.11.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Drägerwerk AG & Co. KGaA |
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Deutschland | |
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