Deutsche Telekom AG
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Deutsche Telekom AG / Bekanntgabe über Aktienrückkauf 30.09.2015 10:14 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Deutsche Telekom AG, Bonn ISIN-Nr. DE0005557508 Wertpapierkennnummer 555 750 Bekanntgabe über Aktienrückkauf Vorstand der Deutschen Telekom AG beschließt Aktienrückkauf zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 beschlossenen Ermächtigung zugelassen sind. Der Vorstand der Deutschen Telekom AG, Bonn, ISIN DE0005557508, hat am 29. September 2015 beschlossen, 950.000 Aktien der Deutschen Telekom AG, was rund 0,021 % des Grundkapitals der Deutschen Telekom AG entspricht, über die Börse zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen und Verwendungszwecken zu erwerben. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im Xetra-Handel vom 28. September 2015 von 15,84 EUR müssten für 950.000 Aktien 15.048.000 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) aufgewendet werden. Die Deutsche Telekom AG macht damit von der Ermächtigung unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 Gebrauch, die zum Rückerwerb eigener Aktien bis zum 23. Mai 2017 ermächtigt. Der Aktienrückkauf wird gemäß dem Beschluss des Vorstands vom 29. September 2015 im Zeitraum vom 30. September 2015 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) bis zum 30.Oktober 2015 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführt. Die Aktien sollen zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 beschlossenen Ermächtigung vorgesehen sind, verwendet werden können. Die Aktien sollen auch für Zwecke, bei denen ein Bezugsrechtsausschluss vorgesehen ist, verwendet werden können, aber auch über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert oder eingezogen werden können. Die Aktien sollen insbesondere auch dazu genutzt werden können, sie aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Übertragung von Aktien der Deutschen Telekom AG zu verwenden, die der Aufsichtsrat diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat. Der Rückkauf von Aktien erfolgt lediglich in Anlehnung an die Safe-Harbor- Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20 a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EG-VO), da deren Voraussetzungen bereits mit Blick auf die angestrebte Verwendung der Aktien nicht erfüllt sind. Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts durchgeführt, das selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Deutschen Telekom AG trifft. Das Recht der Deutschen Telekom, das Mandat des Kreditinstituts vorzeitig zu beenden und weitere Rückkäufe im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu stoppen, bleibt hiervon unberührt. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Deutschen Telekom AG insbesondere verpflichtet, bei dem Erwerb von Aktien der Deutschen Telekom AG die Vorgaben der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 sowie die Handelsbedingungen des Art. 5 Abs. 1 und 2 der EG-VO einzuhalten. Die Aktien werden ausschließlich über die Börse im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG (Frankfurter Wertpapierbörse) zurückgekauft. Der Gegenwert (ohne Erwerbsnebenkosten) darf, so sieht es die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 für den Fall eines Rückerwerbs eigener Aktien über die Börse vor, den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion der Deutsche Börse AG ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel um nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten. Der maximal zu zahlende Kaufpreis beträgt demnach 105 % des oben genannten Kurses. Des Weiteren wird kein Preis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Die Deutsche Telekom AG wird nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Die Deutsche Telekom AG wird über die durchgeführten Transaktionen regelmäßig auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG (http://www.telekom.com) berichten und veröffentlichte Informationen am Sitz des Unternehmens (Deutsche Telekom AG, Investor Relations, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn;Tel.: 0228 181-88880; E-Mail: investor.relations@telekom.de) zur kostenlosen Ausgabe bereithalten. 30.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Telekom AG Friedrich Ebert Allee 140 53113 Bonn Deutschland Internet: www.telekom.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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