Covestro AG
Covestro AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Covestro AG
/ Aktienrückkauf
Covestro AG: Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Covestro AG: Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Angaben zum Emittenten und Inhalt Name: Covestro AG Adresse: Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen ISIN: DE0006062144 WKN: 606214 Inhalt der Meldung: Covestro AG / Aktienrückkaufprogramm Bekanntgabe nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Informationen zum Aktienrückkaufprogramm Der Vorstand der Covestro AG (die “Emittentin”) mit Sitz in Leverkusen hat am 20. Oktober 2021 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der Emittentin am 12. April 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (ISIN DE0006062144) Gebrauch zu machen. Der Erwerb erfolgt über die Börse durch die Covestro Deutschland AG, ein 100%iges Tochterunternehmen der Emittentin. 1. Zweck des Rückkaufprogramms Der einzige Zweck des Aktienrückkaufprogramms ist die Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Mitarbeiter-Aktienbeteiligungsprogramm. Die erworbenen Aktien werden im November 2021 an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Emittentin oder bestimmter verbundener Unternehmen stehen, transferiert. 2. Größtmöglicher Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen wird Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 8.000.000,00. 3. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien Auf Grundlage des XETRA Schlusskurses am 28. Oktober 2021 würde sich eine Höchstzahl von 143.988 Aktien ergeben (entsprechend 0,074% des ausstehenden Aktienkapitals). 4. Dauer des Programms Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum vom 08. November bis 12. November 2021 durchgeführt werden. 5. Weitere Einzelheiten Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (nachstehend: Verordnung (EU) 2016/1052). Die Aktienrückkäufe werden durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts durchgeführt, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Emittentin unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Informationen zu mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise bekanntgegeben werden. Die Covestro AG wird ferner regelmäßig Informationen über den Fortgang der Aktienrückkäufe auf www.covestro.com/de/investors zur Verfügung stellen. Leverkusen, 29. Oktober 2021
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Covestro AG |
Kaiser-Wilhelm-Allee 60 | |
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Deutschland | |
Internet: | www.covestro.com |
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