Allianz SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
/ Erwerb eigener Aktien
27.02.2017 / 11:25
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München, 27. Februar 2017
Im Zeitraum vom 23. Februar 2017 bis einschließlich 24. Februar 2017 hat
die Allianz SE insgesamt Stück 242.588 Aktien im Rahmen ihres
laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom
16. Februar 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
23.02.2017 120.844 165,5027
24.02.2017 121.744 164,2781
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17.
Februar 2017 bis einschließlich 24. Februar 2017 gekauften Aktien beläuft
sich damit auf Stück 728.901 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse
im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine
von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der
Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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