Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 /
Erwerb eigener Aktien
07.05.2018 / 12:59
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München, den 07.05.2018
Im Zeitraum vom 30. April 2018 bis einschließlich 03. Mai 2018 hat
die Allianz SE insgesamt Stück 339.510 Aktien im Rahmen ihres laufenden
Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 29.
Dezember 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014
und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt
wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
30.04.18 127.262 EUR 196,4429
02.05.18 126.214 EUR 198,0757
03.05.18 86.034 EUR 199,0194
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3.
Januar 2018 bis einschließlich 03. Mai 2018 gekauften Aktien beläuft
sich damit auf 10.373.863 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse
im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine
von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der
Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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