Delivery Hero SE
Delivery Hero AG: Delivery Hero legt finalen Angebotspreis auf EUR 25,50 fest
Delivery Hero AG / Schlagwort(e): Börsengang / Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR) Delivery Hero legt finalen Angebotspreis auf EUR 25,50 fest Berlin, 28. Juni 2017 – Die Delivery Hero AG (“das Unternehmen”), der weltweit führende Online-Marktplatz für Essensbestellung und -lieferung, hat den finalen Angebotspreis auf EUR 25,50 je Aktie festgelegt. Die Delivery Hero Aktien werden voraussichtlich ab dem 30. Juni 2017 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Börse unter dem Börsenkürzel DHER und der ISIN DE000A2E4K43 gehandelt. Über Delivery Hero
Medienanfragen Investorenanfragen Haftungsausschluss Diese Pressemitteilung ist weder eine Werbung noch ein Prospekt und sollte nicht zur Grundlage für eine Investitionsentscheidung in Bezug auf den Kauf, die Zeichnung oder sonstigen Erwerb von Wertpapieren gemacht werden. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen und Meinungen werden zum Datum dieser Pressemitteilung geäußert, können sich ohne entsprechenden Hinweis ändern und erheben nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die zur Bewertung der Gesellschaft erforderlich sind. In die in dieser Pressemitteilung enthaltenen und jegliche anderen mündlich kommunizierten Informationen sowie deren Vollständigkeit, Genauigkeit und Angemessenheit sollte, gleich für welchen Zweck, kein absolutes Vertrauen gesetzt werden. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere von Delivery Hero AG sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden und bei der Delivery Hero AG, Oranienburger Str. 70, 10117 Berlin, Deutschland, oder auf der Delivery Hero AG Webseite (www.deliveryhero.com) kostenfrei erhältlich sein. Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren dar in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der “Securities Act“) oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden der einzelnen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten registriert. Die Wertpapiere dürfen, außer im Rahmen eines Ausnahmetatbestands der Registrierungs- und Meldeanforderungen des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten sowie in Übereinstimmung mit allen anderen anwendbaren Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten, weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, ihre Aktien gemäß dem Securities Act registrieren zu lassen oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten durchzuführen. Verkäufe im Vereinigten Königreich unterliegen auch Beschränkungen. Im Vereinigten Königreich sind die Wertpapiere nur für Personen verfügbar, und jede Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, jedes Angebot und jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder sonstigen Erwerb von Wertpapieren ist nur an solche Personen gerichtet, an die es rechtmäßigerweise kommuniziert werden darf (“Relevante Personen“). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf Basis dieser Pressemitteilung oder ihrer Inhalte handeln und auf diese vertrauen. Im Zusammenhang mit der Platzierung der Angebotsaktien handelt Goldman Sachs International oder die mit ihm verbundenen Unternehmen auf Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager und kann als solcher in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen (Art. 5 Abs. 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 5 bis 8 der delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052) Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien des Unternehmens zu stützen und dadurch einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager ist nicht zu Stabilisierungsmaßnahmen verpflichtet. Daher werden Stabilisierungsmaßnahmen nicht notwendigerweise ergriffen und können zu jeder Zeit beendet werden. Solche Maßnahmen können im Börsenhandel der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Börsenhandels der Aktien des Unternehmens am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vorgenommen werden und müssen spätestens 30 Kalendertage nach diesem Zeitpunkt beendet sein (der “Stabilisierungszeitraum“). Stabilisierungstransaktionen zielen auf die Stützung des Börsenkurses der Aktien des Unternehmens während des Stabilisierungszeitraums ab. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Börsenkurs der Aktien des Unternehmens höher ist als es ohne solche Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Des Weiteren kann sich vorübergehend ein Börsenkurs auf einem Niveau ergeben, das nicht von Dauer ist. Kontakt: Julia Schmidtmann Legal Counsel
29.06.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Delivery Hero AG |
Oranienburger Straße 70 | |
10117 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 30 544 45 9090 |
E-Mail: | bodo.braunmuehl@deliveryhero.com |
Internet: | www.deliveryhero.com |
ISIN: | DE000A2E4K43 |
WKN: | A2E4K4 |
Notierung vorgesehen / Intended to be listed |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |