SERO ENTSORGUNG AG
Sero Entsorgung AG
Ad-hoc Meldung gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc Meldung gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Die Gesellschaft teilt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit, dass der Vorstand
heute beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit stellen wird.
Die SERO Entsorgung AG strebt dabei in Zusammenarbeit mit dem noch vom Gericht
zu bestellenden vorläufigen Insol-venzverwalter an, die operativen Geschäfte
weiterzuführen und die Kontinuität der Kundenbeziehungen aufrecht zu erhalten.
SERO Entsorgung AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.04.2002
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WKN: 723040; ISIN: DE0007230401; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Berlin und Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf,
Hamburg, München und Stuttgart
241253 Apr 02
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