Arbitrage Investment AG
Lena Beteiligungs AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Lena Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Sonstiges 08. Februar 2018 – Der Vorstand der Lena Beteiligungs AG (ISIN DE000A1DAK71) teilt mit, dass bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Hierfür sind im Wesentlichen planmäßige operative Verluste verantwortlich. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird daher zeitnah eine ordentliche Hauptversammlung einberufen. In dieser wird der Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht bekannt gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat werden Möglichkeiten von Kapitalmaßnahmen prüfen.
Sofern in dieser Kapitalmarktmeldung zukunftsbezogene, also Absichten, Erwartungen, Annahmen oder Vorhersagen enthaltende Aussagen gemacht werden, basieren diese auf den gegenwärtigen Erkenntnissen der Lena Beteiligungs AG. Zukunftsbezogene Aussagen sind naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren unterworfen, die dazu führen können, dass die tatsächliche Entwicklung erheblich von der erwarteten Entwicklung abweicht. Diese Unternehmensmitteilung stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der Aktie der Lena Beteiligungs AG dar.
08.02.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Lena Beteiligungs AG |
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ISIN: | DE000A1DAK71 |
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