Arcandor AG
KarstadtQuelle AG: Verständigung mit widersprechenden Aktionären
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
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Verständigung mit widersprechenden Aktionären
Essen, 25. November 2004. Die KarstadtQuelle AG hat sich mit den Aktionären,
die auf der letzten Hauptversammlung Widerspruch gegen den gefassten
Kapitalerhöhungsbeschluss erhoben haben, geeinigt. Die dabei getroffenen
Vereinbarungen sind nachfolgend abschließend dargestellt.
Die Aktionäre hatten unter anderem gerügt, dass in der Hauptversammlung
erteilte Informationen zur Kapitalerhöhung unzureichend und widersprüchlich
waren. Insbesondere wurde kritisiert, dass der Inhalt des Gutachtens von
Roland Berger über das Sanierungskonzept den Aktionären nicht offen gelegt
wurde. Darüber hinaus wurde aktionärsseitig kritisiert, dass der vorgesehene
Mindestausgabepreis von 4,00 EUR je Aktie zu niedrig sei, weil damit der
Anteil der Aktionäre, die sich an der Kapitalerhöhung nicht beteiligen, wegen
der dann erforderlichen weiteren Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital im
ungünstigsten Fall erheblich verwässert werde.
In Zusammenhang mit dem Konzernabschlussprüfer BDO, der seit 72 Jahren
ununterbrochen das Unternehmen prüft, wurde bezweifelt, dass die im Rahmen der
Abschlussprüfung für das letzte Geschäftsjahr bestehenden Risiken der
KarstadtQuelle AG hinreichend geprüft und im Testat abgebildet worden sind.
Der Vorstand von KarstadtQuelle hat die Kritikpunkte der widersprechenden
Aktionäre zur Kenntnis genommen und zeigt Verständnis für die Sichtweise
dieser Aktionäre. Er stellt fest, dass die von den Aktionären eingelegten
Widersprüche eine zulässige und übliche Wahrnehmung von Aktionärsinteressen
darstellen. Er bedauert die in der Presse getätigten diffamierenden Äußerungen
einiger Aufsichtsratsmitglieder gegenüber diesen Aktionären, die weder mit dem
Vorstand noch mit dem Aufsichtsrat abgestimmt waren, noch der Auffassung des
Unternehmens entsprechen. In diesem Zusammenhang wurden den Aktionären
gegenüber entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben. Die Aktionäre
erklären dazu, dass gerade auch diese gewerkschaftsverbundenen Personen dem
Aufsichtsrat bzw. Betriebsrat des Unternehmens seit vielen Jahren angehören
und insoweit Gelegenheit hatten, auf die Ursachen Einfluss zu nehmen, die zu
der derzeitigen Situation des Unternehmens geführt hätten.
Um den aktionärsseitig vorgetragenen Bedenken Rechnung zu tragen und diese
möglichst auszuräumen, wurden mit den Aktionären folgende Punkte vereinbart:
1. Es wird kurzfristig von der Gesellschaft eine Zusatzinformation zum Roland
Berger-Gutachten erstellt, die keine geheimhaltungsbedürftigen Passagen
enthält. Der Umfang dieser Zusatzinformationen ist zwischen den Beteiligten
abgestimmt. Diese wird allen Aktionären gegen Nachweis der
Aktionärseigenschaft auf Anforderung zugänglich gemacht.
2. Der Vorstand hat sich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der
Ausgabekurs der neuen Aktien den Betrag von 5,38 EUR je Aktie nicht
unterschreiten wird, so dass der Gesellschaft ohne zusätzliche weitere
Kapitalerhöhung mindestens 500 Mio. EUR zufließen. Damit wird eine zusätzliche
Verwässerung durch eine weitere Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
vermieden.
3. Der Vorstand wird im Geschäftsbericht 2004 einen ausführlichen
Risikobericht vorlegen, der auf die Ursachen der derzeitigen Krise des
Unternehmens eingeht, die sich daraus ergebenden notwendigen Änderungen des
internen Kontrollsystems der Gesellschaft sowie den Stand der Umsetzung dieser
Maßnahmen erläutert und beschreibt, aus welchem Grunde der vom Abschlussprüfer
geprüfte Risikobericht aus dem Februar 2004 sowie die Informationen auf der
Hauptversammlung im Mai 2004 die dramatische Verschlechterung der Lage des
Unternehmens nicht erkennen ließen.
4. Darüber hinaus werden die Aktionäre regelmäßig über den jeweils aktuellen
Stand der Sanierungsmaßnahmen und die dabei erzielten Fortschritte
unterrichtet.
5. Die Forderung auf Austausch der BDO als Konzernabschlussprüfer hat der
Vorstand zur Kenntnis genommen und wird dies an den Aufsichtsrat weiterleiten,
damit der Aufsichtsrat die Kritik der widersprechenden Aktionäre bei der
Entscheidung über den Vorschlag zur Wahl des Konzernabschlussprüfers beachten
kann.
In Ansehung dieser Vereinbarungen haben die widersprechenden Aktionäre
erklärt, aus ihren zu Protokoll erklärten Widersprüchen keine weiteren
rechtlichen Maßnahmen gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss herzuleiten.
Die vorstehenden Vereinbarungen sind vollständig; Nebenabreden wurden nicht
getroffen. Sondervorteile und/oder Kostenerstattungen wurden nicht gewährt und
von den widersprechenden Aktionären auch zu keiner Zeit gefordert.
Die KarstadtQuelle AG hat sich verpflichtet, diese Erklärung in allen
Börsenpflichtblättern der Frankfurter Börse, mit Ausnahme des
Druckerzeugnisses Frankfurter Allgemeine Zeitung, zu veröffentlichen.
Der Vorstand geht nunmehr davon aus, dass die Kapitalerhöhung wie geplant
umgesetzt werden kann.
Essen, 25.11.2004
Der Vorstand
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Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Das Angebot erfolgt
ausschließlich durch und auf Basis eines Prospektes. Der Verkaufsprospekt wird
voraussichtlich Ende November 2004 bei den Konsortialbanken und allen
deutschen Wertpapierbörsen erhältlich sein.
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf von Aktien noch die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien in den Vereinigten
Staaten dar. Die Aktien der KARSTADT QUELLE AG (die “Aktien”) dürfen nicht in
den Vereinigten Staaten oder U.S.-Personen oder für Rechnung von U.S.-Personen
(wie in der Regulation S des U.S.-amerikanischen Securities Act of 1933 in der
jeweils gültigen Fassung (der “Securities Act”) definiert) angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der
Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht,
und werden nicht, gemäß dem Securities Act registriert. Ein Angebot der Aktien
in den Vereinigten Staaten wird allein auf der Grundlage eines Prospektes und
detaillierter Informationen über die KARSTADT QUELLE AG sowie deren Management
und Jahresabschlüsse erfolgen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.11.2004
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WKN: 627500; ISIN: DE0006275001; Index: MDAX
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
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