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IFA Hotel & Touristik AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG / Erwerb eigener Aktien
IFA Hotel & Touristik AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien/Absichtserklärung 21.10.2010 18:14 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Düsseldorfer Straße 50 47051 Duisburg ISIN: DE0006131204 Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG Erwerb eigener Aktien Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, ab dem 25. Oktober 2010 bis zum Ablauf des 16. Dezember 2010, des Termin der nächsten Aufsichtsratssitzung, insgesamt bis zu 35.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien zusammen mit etwaigen anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Vorstand macht damit von der bis zum Ablauf des 19. Juli 2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke bestimmt. Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie und darf den im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Der Vorstand bzw. die von ihm zu diesem Zweck zu beauftragende Bank werden die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 ('Verordnung') beachten, wobei er sich entsprechend Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung angesichts der außerordentlich niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt vorbehält, unter Umständen nach einer entsprechenden Anzeige an die zuständige Behörde bei seinem Erwerb den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten. Die Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen entsprechend Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung erfolgt im Internet in der Rubrik Finanzinformationen/Aktienrückkauf unter: www.ifahotels.com. Duisburg, 21. Oktober 2010 IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Der Vorstand 21.10.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG Düsseldorferstr. 50 47051 Duisburg Deutschland Telefon: 0203-9 92 76-0 Fax: 0203-9 92 76-94 E-Mail: a.erkal@ifahotels.com Internet: www.ifahotels.com ISIN: DE0006131204 WKN: 613120 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Düsseldorf; Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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