First Sensor AG / Schlagwort(e): Rechtssache
13.03.2014 14:57
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Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
First Sensor AG
Peter-Behrens-Str. 15
12459 Berlin
Deutschland
First Sensor-Aktie ISIN DE0007201907 Ι WKN 720190
First Sensor beschließt gerichtliche Geltendmachung von Forderungen gegen
Honeywell
Berlin, 13. März 2014 - Nach dem gescheiterten Versuch einer
außergerichtlichen Einigung hat der Vorstand der First Sensor AG heute
beschlossen, Forderungen gegen Honeywell Control Systems Ltd., Bracknell,
Berkshire, Vereinigtes Königreich, gerichtlich geltend zu machen. In einem
ersten Schritt wird dazu beim Landgericht München II eine Teilklage über
rund 1,7 Mio. Euro eingereicht. Die Gesamtforderungen gegen Honeywell
belaufen sich nach Einschätzung des Vorstands auf insgesamt rund 3,6 Mio.
Euro. Diese resultieren aus Ausgleichsansprüchen aufgrund der Kündigung
einer Vertragshändlervereinbarung, aus Schadensersatzansprüchen aufgrund
von Nichtlieferungen sowie aus Lagerbestandsrücknahmepflichten.
First Sensor AG
Der Vorstand
Über First Sensor
Die First Sensor AG ist ein führender Anbieter von Sensorlösungen in den
Bereichen Medical, Industrial, Mobility sowie von Entwicklungs- und
Produktionsdienstleistungen (Electronic Engineering & Manufacturing
Services). Das Unternehmen entwickelt und fertigt hochqualitative
kundenspezifische Sensorlösungen für die Detektion von Licht, Strahlung,
Druck, Durchfluss, Füllstand und Beschleunigung. First Sensor deckt die
gesamte Wertschöpfungskette vom Bauteil bis zum fertigen Sensor ab. First
Sensor wurde vor über 20 Jahren in Berlin gegründet und ist seit 1999 an
der Frankfurter Wertpapierbörse notiert [Prime Standard Ι WKN: 720190 Ι
ISIN: DE0007201907 Ι SIS]. Weitere Informationen zu First Sensor im
Internet unter www.first-sensor.com.
Kontakt:
Simone Herrmann I Head of Investor Relations
ir@first-sensor.com
T +49 30 639923-760 I F +49 30 639923-719
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Sprache: Deutsch
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