Kolb + Schüle AG i.I.
Ad hoc-Service: Kolb & Schüle
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Ad hoc-Service: Kolb & Schüle
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Kirchheim, 18.12.1997
S/Marré/HP
Die anwesenden Banken der Kolb & Schüle AG haben in einer
Sitzung am 18.12.1997 einstimmig einem beantragten
Rangrücktritt des Vorstandes der Kolb & Schüle AG nicht
entsprochen. Weiterhin wird eine Zinsstundung über den
31.12.1997 hinaus nicht gewährt.
Hintergründe dieser Bankenentscheidungen sind unter anderem,
daß Immobilienentwicklungsprojekte durch die Kolb & Schüle AG
nicht mehr finanzierbar sind und deshalb ungünstiger verkauft
werden müssen, daß Beteiligungswerte ohne externe Garantien
nicht zu halten sind und daß der notwendige Eintritt eines
Investors nicht sofort erwartet wird.
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