Fröhlich Bau AG
Ad hoc-Service: Fröhlich Bau AG
——————————————————————
Ad hoc-Service: Fröhlich Bau AG
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————
FRÖHLICH BAU in Anschlußkonkurs
Felsberg, 5. Januar 1998 – Die FRÖHLICH BAU AG, Felsberg,
teilt mit, daß es trotz sofort aufgenommener, intensiver
Verhandlungen mit den Glänbigerbanken nicht gelungen ist, die
Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen. Als
Folge davon und weiter bedingt durch die durch den
Vergleichsantrag verursachte Verunsicherung der Beteiligten
auf den Baustellen ist der beabsichtigte gerichtliche
Vergleich nicht mehr darstellbar.
Wie das Unternehmen weiter mitteilt, sieht es sich deshalb
gezwungen, am 5. Januar 1998 beim zuständigen Amtsgericht
Melsungen Antrag auf Eröffnung des Anschlußkonkurses zu
stellen.
Der Vorstand
Ende der Mitteilung
Aktuelle News
Aktuelle Berichte
Anstehende Events
Events Funktionen
Weitere Funktionen
22
Apr 24
CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft
Nachweisstichtag (ordentliche Hauptversammlung)
Stichtag für den Nachweis des Anteilsbesitzes für die Teilnahme an der 37. Hauptversammlung