Deutsche Postbank AG
- WKN: 800100
- ISIN: DE0008001009
- Land: Deutschland
Nachricht vom 01.03.2012 | 19:55
Deutsche Postbank AG: Veröffentlichung gemäß §§ 41 Abs. 4e, 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Deutsche Postbank AG
01.03.2012 19:55
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 29.
Februar 2012 gemäß § 41 Abs. 4d WpHG mitgeteilt, dass die Deutsche Bank AG
am 1. Februar 2012 durch Zusammenrechnung von Stimmrechten aus Aktien,
deren Erwerb der Deutsche Bank AG aufgrund mittelbar gehaltener
Finanzinstrumente nach § 25a Abs. 1 WpHG ermöglicht wurde beziehungsweise
die sie aufgrund mittelbar gehaltener Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1
WpHG einseitig erwerben konnte und aus Stimmrechten nach §§ 21, 22 WpHG
einen Stimmrechtsanteil von 93,176% (203.869.863 Stimmrechte) an der
Deutsche Postbank AG, Bonn, Deutschland, gehalten hätte.
Hierbei betrug der Stimmrechtsanteil für den die Deutsche Bank AG aufgrund
mittelbar gehaltener Finanzinstrumente nach § 25a Abs. 1 WpHG eine
Erwerbspflicht hatte (Stillhalterposition aus einer Put-Option) 12,074%
(26.417.432 Stimmrechte). Ihr aufgrund von mittelbar gehaltenen
Finanzinstrumenten nach § 25 Abs. 1 WpHG (Pflichtumtauschanleihe, Call
Option) beziehbarer Stimmrechtsanteil betrug 39,496% (86.417.432
Stimmrechte), der Stimmrechtsanteil nach §§ 21, 22 WpHG 53,68% (117.452.431
Stimmrechte).
Der Ausübungszeitraum für die Put-Option, die eine Erwerbspflicht in Höhe
von 12,074% (26.417.432 Stimmrechte) begründete, lag zwischen dem 28.
Februar 2012 und dem 25. Februar 2013, das Datum ihres Verfalls war der 25.
Februar 2013.
Die von der Deutsche Bank AG mittelbar gehaltenen Finanzinstrumente wurden
über folgende kontrollierte Unternehmen gehalten:
DB Valoren S.à r.l., Luxembourg, Luxembourg
DB Equity S.à r.l., Luxembourg, Luxembourg
Darüber hinaus hat uns die Deutsche Bank AG am 29. Februar 2012 gemäß §§ 41
Abs. 4d, 24 WpHG mitgeteilt, dass die DB Valoren S.à r.l., Luxembourg,
Luxembourg, am 1. Februar 2012 durch Zusammenrechnung von Stimmrechten aus
Aktien, deren Erwerb der DB Valoren S.à r.l. aufgrund mittelbar gehaltener
Finanzinstrumente nach § 25a Abs. 1 WpHG ermöglicht wurde beziehungsweise
die sie aufgrund mittelbar gehaltener Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1
WpHG einseitig erwerben konnte und aus Stimmrechten nach §§ 21, 22 WpHG
einen Stimmrechtsanteil von 39,725% (86.917.432 Stimmrechte) an der
Deutsche Postbank AG, Bonn, Deutschland, gehalten hätte.
Hierbei betrug der Stimmrechtsanteil für den die DB Valoren S.à r.l.
aufgrund mittelbar gehaltener Finanzinstrumente nach § 25a Abs. 1 WpHG eine
Erwerbspflicht hatte (Stillhalterposition aus einer Put-Option) 12,074%
(26.417.432 Stimmrechte). Ihr aufgrund von mittelbar gehaltenen
Finanzinstrumenten nach § 25 Abs. 1 WpHG (Pflichtumtauschanleihe, Call
Option) beziehbarer Stimmrechtsanteil betrug 39,496% (86.417.432
Stimmrechte), der Stimmrechtsanteil nach §§ 21, 22 WpHG 0,229% (500.000
Stimmrechte).
Der Ausübungszeitraum für die Put-Option, die eine Erwerbspflicht in Höhe
von 12,074% (26.417.432 Stimmrechte) begründete, lag zwischen dem 28.
Februar 2012 und dem 25. Februar 2013, das Datum ihres Verfalls war der 25.
Februar 2013.
Die von der DB Valoren S.à r.l mittelbar gehaltenen Finanzinstrumente
wurden dabei über das folgende von dieser kontrollierte Unternehmen
gehalten:
DB Equity S.à r.l., Luxembourg, Luxembourg
Zudem hat uns die Deutsche Bank AG am 29. Februar 2012 gemäß §§ 41 Abs. 4d,
24 WpHG mitgeteilt, dass die DB Equity S.à r.l., Luxembourg, Luxembourg, am
1. Februar 2012 durch Zusammenrechnung von Stimmrechten aus Aktien, deren
Erwerb der DB Equity S.à r.l. aufgrund unmittelbar gehaltener
Finanzinstrumente nach § 25a Abs. 1 WpHG ermöglicht wurde beziehungsweise
die sie aufgrund unmittelbar gehaltener Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1
WpHG einseitig erwerben konnte und aus Stimmrechten nach §§ 21, 22 WpHG
39,725% (86.917.432 Stimmrechte) an der Deutsche Postbank AG, Bonn,
Deutschland, gehalten hätte.
Hierbei betrug der Stimmrechtsanteil für den die DB Equity S.à r.l.
aufgrund unmittelbar gehaltener Finanzinstrumente nach § 25a Abs. 1 WpHG
eine Erwerbspflicht hatte (Stillhalterposition aus einer Put-Option)
12,074% (26.417.432 Stimmrechte). Ihr aufgrund von unmittelbar gehaltenen
Finanzinstrumenten nach § 25 Abs. 1 WpHG (Pflichtumtauschanleihe, Call
Option) beziehbarer Stimmrechtsanteil betrug 39,496% (86.417.432
Stimmrechte), der Stimmrechtsanteil nach §§ 21, 22 WpHG 0,229% (500.000
Stimmrechte).
Der Ausübungszeitraum für die Put-Option, die eine Erwerbspflicht in Höhe
von 12,074% (26.417.432 Stimmrechte) begründete, lag zwischen dem 28.
Februar 2012 und dem 25. Februar 2013, das Datum ihres Verfalls war der 25.
Februar 2013.
01.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Postbank AG
Friedrich-Ebert-Allee 114-126
53113 Bonn
Deutschland
Internet: www.postbank.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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