Meldepflichten

Ad-hoc-Mitteilungen

Erfüllen Sie die Königsdisziplin der Pflichtpublizität sicher und effizient mit der Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität.

Mit dem IR.COCKPIT können Sie Ihre Ad-hoc-Mitteilungen rund um die Uhr absetzen. Sie erfüllen sämtliche Vorschriften gemäß § 15 WpHG. Wir melden an die Börsen, an die BaFin, stellen die Bereichsöffentlichkeit her und verbreiten Ihre Mitteilung europaweit. Zusätzlich übernehmen wir die vorgeschriebene Archivierung und die Übermittlung an das Unternehmensregister.

Die Eingabe Ihrer Mitteilung ist denkbar einfach. Nutzen Sie hierzu unseren Word-Upload und importieren Sie einfach die gesamte Mitteilung als Word-Dokument inklusive Tabellen in das IR.COCKPIT. Die Verbreitung erfolgt über alle wichtigen Nachrichtenagenturen, Wirtschaftsredaktionen, Ihren individuellen Verteiler sowie zusätzlich über das PortalNetwork. DGAP-Mitteilungen werden dabei besonders aufmerksam wahrgenommen und mit hoher Priorität behandelt.

Als einziger Dienstleister setzen wir auf die sicherste Authentifizierung: den RSA-SecurIDToken. Mit Ihren persönlichen Zugangsdaten und dem Verschlüsselungssystem von RSA sind Sie auf der sicheren Seite.

Unsere Stärken
  • Höchste Sicherheit mit dem RSA-SecurID-Token.
  • Optimale Verbreitung Ihrer Ad-hoc-Mitteilungen über Bloomberg, DowJones, dpa-AFX, Reuters, vwd und viele weitere Distributionspartner.
  • Europaweite Verbreitung gemäß EU-Transparenzrichtlinie.
  • Automatische Einbindung Ihrer Mitteilung in das Unternehmensregister.
  • Exklusive Verbreitung Ihrer Mitteilungen bei DVFA.net.
  • DGAP-Hotline börsentäglich von 07:00 bis 21:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Corporate News

Nutzen Sie die bestehenden Verbreitungskanäle für Ihre Unternehmensinformationen – als Corporate News und Corporate News mit Vorabmitteilung.

Die gleichzeitige Information aller Kapitalmarktteilnehmer hat sich als Standard etabliert. Mit dem Versand von Corporate News erfüllen Sie diese Anforderungen, auch wenn keine Ad-hoc- Pflicht gegeben ist. Dabei nutzen Sie die bestehenden Verbreitungskanäle der DGAP mit einem Netzwerk aus Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und weiteren Distributionspartnern.

Unternehmen, die primär im Entry Standard, Hamburg Capital Port oder M:access gelistet sind, erfüllen mit der Corporate News mit Vorabmitteilung ihre Zulassungspflichten der jeweiligen Börse in Frankfurt, Hamburg oder München. Ihre Unternehmensnachricht wird wie bei einer Ad-hoc-Mitteilung als Vorabinformation an die Börse übermittelt. Diese entscheidet auf dieser Grundlage über eine Aussetzung des Handels.

Mit den Corporate News der DGAP erreichen Sie die beste Verbreitung im deutschen Kapitalmarkt. Mit einigen Distributionspartnern bestehen teilexklusive Verträge. Das heißt: Dort erscheinen nur Corporate News der DGAP.

Unsere Stärken
  • Höchste Sicherheit mit dem RSA-SecurID-Token.
  • Optimale Verbreitung Ihrer Corporate News über Bloomberg, DowJones, dpa-AFX, Reuters, vwd und viele weitere Distributionspartner.
  • Teilexklusive Verbreitung auf rund 30.000 Arbeitsplätzen von vwd und dem Finanzportal www.finanzen.de.
  • DGAP-Mitteilungen werden mit hoher Priorität wahrgenommen.
  • DGAP-Hotline börsentäglich von 07:00 bis 21:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Directors‘ Dealings

Melden Sie Ihre mitteilungspflichtigen Wertpapiergeschäfte mit dem Directors‘ Dealings-Service der DGAP. Einfach, sicher und rund um die Uhr.

Wir erfüllen für Sie sämtliche Pflichten aus § 15a WpHG. Mit unseren übersichtlichen Eingabemasken werden Ihre Directors‘ Dealings-Meldungen zum Kinderspiel. Wir melden an die BaFin und verbreiten gemäß der EU-Transparenzrichtlinie europaweit. Zusätzlich stellen wir die Transaktion auf Ihrer Internetseite dar und übernehmen die vorgeschriebene Archivierung und Übermittlung an das Unternehmensregister.

Darüber hinaus bietet unser System weitere Vorteile: Es ermöglicht Ihnen das Anlegen von Profilen für Ihre meldepflichtigen Personen. Ist ein Profil einmal angelegt, so können Sie es beim nächsten Meldevorgang per Knopfdruck wieder aufrufen. Das spart viel Zeit und Sie behalten stets den Überblick.

Die Einbindung der Transaktionen auf Ihrer Webseite nehmen wir mit einem sogenannten I-Frame vor. Dabei halten wir uns bei der Gestaltung ganz an Ihr Corporate Design. Möchten die meldepflichtigen Personen über unser System die Eingaben selbst vornehmen, so haben wir auch hierfür eine Lösung. Sie erhalten dann eine Mitteilung von uns und geben den zweistufigen Meldeprozess endgültig frei.

Unsere Stärken
  • Erfüllung aller Pflichten gemäß § 15a WpHG für Directors‘ Dealings-Mitteilungen.
  • Europaweite Verbreitung gemäß EU-Transparenzrichtlinie.
  • Automatische Einbindung in das Unternehmensregister.
  • Automatische Veröffentlichung der Transaktionen auf Ihrer Webseite.
  • Komfortables Einpflegen in vorkonfigurierte Eingabemasken mit Online-Hilfe.
  • Hilfe bietet zudem die DGAP-Hotline börsentäglich von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

Transparenzrichtlinie

Die EU-Transparenzrichtlinie wurde im Januar 2007 in deutsches Recht umgesetzt und verschärft die Pflichten für börsennotierte Unternehmen erheblich. Mit der DGAP erfüllen Sie alle neuen Anforderungen sicher.

Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) trat am 20. Januar 2007 in Kraft. Börsennotierte Unternehmen sind seitdem verpflichtet, alle Anleger in Europa gleichberechtigt zu informieren. Hierzu müssen alle relevanten Informationen an ein Bündel von Medien in Europa verbreitet werden. Die DGAP übernimmt diese Aufgabe für Sie.

Weiterhin gibt es zusätzliche Meldepflichten. So müssen auch Über- und Unterschreitungen von Meldeschwellen, Veränderungen der Gesamtstimmrechte sowie Vorabbekanntmachungen zu Geschäftsberichten, Halbjahresberichten, Quartalsberichten oder Zwischenmitteilungen europaweit verbreitet werden. Ebenfalls vorgeschrieben ist die Übermittlung an das Unternehmensregister. Dies gilt auch für Ad-hoc-Mitteilungen und Directors‘ Dealings. Neue Regelungen gibt es ebenfalls für Zulassungsfolgepflichten, wie z. B. Satzungsänderungen.

Mit den Services der DGAP sind Sie stets auf der sicheren Seite und werden auch künftig alle neuen Vorschriften erfüllen.

Unsere Stärken
  • Erfüllung aller Pflichten gemäß dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz.
  • Komfortables Einpflegen in vorkonfigurierte Eingabemasken.
  • Erläuterungen und Informationen während des Eingabeprozesses.
  • Hilfe bietet zudem die DGAP-Hotline börsentäglich von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr.
  • Automatische Veröffentlichung der Transaktionen auf Ihrer Webseite.

Stimmrechtsmitteilungen

Erfüllen Sie Ihre Verpflichtung zur Meldung von Über- und Unterschreitungen der Stimmrechtsanteilsgrenzen mit unserem System.

Gemäß den neuen Vorschriften (§ 26 WpHG n. F.) sind alle börsennotierten Unternehmen des organisierten Marktes verpflichtet, Stimmrechtsveränderungen bei Über- und Unterschreiten der Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % zu veröffentlichen.

Mit unserem Service erledigen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten. Wir veröffentlichen die Mitteilung europaweit, leiten diese an die BaFin weiter und spielen die Informationen automatisch beim Unternehmensregister ein.

Unsere Eingabemasken erleichtern Ihnen die Erstellung der umfangreichen Mitteilungen erheblich.

Kapitalanlagegesellschaften können über unser System ebenfalls die gesetzlichen Pflichten erfüllen. Diese Mitteilungen leiten wir Ihnen darüber hinaus direkt in das IR.COCKPIT zum Bearbeiten weiter und informieren Sie parallel per E-Mail über den Eingang einer Pflichtmitteilung.

Unsere Stärken
  • Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten gemäß § 26 WpHG n. F.
  • Automatische Übermittlung an die BaFin und an das Unternehmensregister.
  • Eingabemasken für die einfache Eingabe der Mitteilungen.
  • Höchste Sicherheit dieser sensiblen Daten mit dem RSA-SecurID-Token.
  • Zusätzlicher Service für Kapitalanlagegesellschaften.

Gesamtstimmrechte

Erfüllen Sie Ihre Pflicht zur Meldung von Änderungen der Gesamtstimmrechte mit unserem System.

Gemäß den neuen Vorschriften (§ 26a WpHG n. F.) sind börsennotierte Unternehmen des organisierten Marktes verpflichtet, am Ende eines Monats, in dem sich die Stimmrechte verändert haben, die Gesamtstimmrechte zu veröffentlichen.

Aufgrund der neuen Zurechnungsvorschriften und der veränderten Einbeziehung von Optionen werden sich die Gesamtstimmrechte in Zukunft sehr häufig ändern.

Unser System übernimmt für Sie die Veröffentlichung der Mitteilung über die Gesamtstimmrechte (europaweite Verbreitung) und übermittelt diese Informationen automatisch an die BaFin und an das Unternehmensregister.

Unsere Eingabemasken und eine Archivfunktion erleichtern Ihnen die Veröffentlichung Ihrer Pflichtmeldungen erheblich.

Unsere Stärken
  • Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten gemäß § 26a WpHG n. F.
  • Automatische Übermittlung an die BaFin und an das Unternehmensregister.
  • Eingabemasken für die einfache Eingabe der Mitteilungen.
  • Höchste Sicherheit dieser sensiblen Daten mit dem RSA-SecurID-Token.

Vorabbekanntmachungen

Veröffentlichen Sie Ihre Vorabbekanntmachungen zu Quartalsberichten, dem Halbjahres- und Geschäftsbericht und zu Zwischenmitteilungen bequem mit uns.

Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz sieht in § 37v ff. WpHG Änderungen in der Rechnungslegungsoffenlegung vor. Diese Pflichten können Sie bequem mit unserem einfachen System erledigen.

Sie sind verpflichtet, den Veröffentlichungsort im Internet und den Veröffentlichungszeitpunkt vorab europaweit bekannt zu machen. Weiterhin muss diese Information der BaFin und dem Unternehmensregister zur Verfügung gestellt werden.

Falls Sie keine Quartalsberichte erstellen, übernehmen wir für Sie die Veröffentlichung Ihrer vorgeschriebenen Zwischenmitteilungen und stellen diese automatisch beim Unternehmensregister ein. Dies gilt sowohl für den Einzel- als auch für den Konzernabschluss.

Unsere Stärken
  • Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht gemäß § 37v ff. WpHG.
  • Automatische Einbindung in das Unternehmensregister.
  • Gemeinsame Mitteilung für Einzel- und Konzernabschlüsse.
  • Einfache Eingabemasken für die Veröffentlichung Ihrer Vorabbekanntmachungen.
  • Höchste Sicherheit dieser sensiblen Daten mit dem RSA-SecurID-Token.

Zulassungsfolgepflichten

Veröffentlichen Sie Ihre Zulassungsfolgepflichten mit unserem IR.COCKPIT europaweit und erfüllen Sie so Ihre gesetzlichen Pflichten.

Inlandsemittenten sind nach den neuen Vorschriften des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (§ 30e WpHG n. F.) verpflichtet, jede Rechtsänderung bei Aktien europaweit zu veröffentlichen. Zudem müssen diese Informationen der BaFin und dem Unternehmensregister mitgeteilt werden.

Wir stellen Ihnen einfache Eingabemasken für Ihre Mitteilungen zur Verfügung und nehmen die entsprechenden Veröffentlichungen für Sie vor.

Mitteilungspflichtig sind demnach alle Änderungen in der Satzung. Gemäß dem Aktiengesetz sind Satzungsänderungen z. B. bei Kapitalerhöhungen, bei Änderung der Bedingungen einer Schuldverschreibung oder bei der Anpassung an das UMAG notwendig.

Unsere Stärken
  • Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht gemäß § 30e WpHG n. F.
  • Automatische Übermittlung an die BaFin und an das Unternehmensregister.
  • Eingabemasken für die einfache Eingabe der Meldungen.
  • Höchste Sicherheit dieser sensiblen Daten mit dem RSA-SecurID-Token.

COMPLIANCE.OFFICER

Der COMPLIANCE.OFFICER ist die Lösung zur Führung Ihres Insiderverzeichnisses und informiert Sie darüber hinaus stets aktuell über gesetzliche Vorgaben.

Als börsennotiertes Unternehmen sind Sie zur Führung eines Insiderverzeichnisses verpflichtet. Unsere Software-Lösung ist einfach zu bedienen und berücksichtigt sämtliche gesetzliche Vorschriften. Bei Neuerungen erhalten Sie ein kostenloses Software-Update.

Gesetze und Vorschriften ändern sich häufig. Der COMPLIANCE.OFFICER hilft Ihnen, sich mit allen Neuerungen vertraut zu machen, und bietet zudem ein umfassendes Archiv an Gesetzestexten sowie stets aktuelle Ansprechpartner bei Börsen und Aufsichtsbehörden.

In unseren Workshops können Sie sich über aktuelle rechtliche Themen bei Experten aus erster Hand informieren. Referenten aus Aufsichtsbehörden, Börsen, dem Bundesfinanzministerium und Rechtsanwaltskanzleien geben Hilfestellung.

Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz sieht zudem das Führen eines Insiderverzeichnisses bereits mit Einreichung des Zulassungsantrages (IPO) vor.

Unsere Stärken
  • Sofort nutzbares, sehr bedienerfreundliches Insiderverzeichnis.
  • Alle relevanten Gesetze und Börsenvorschriften auf einen Blick.
  • Stets aktuelle Liste mit wichtigen Ansprechpartnern.
  • Workshops hinsichtlich rechtlicher Themen mit Experten.
  • DGAP-Hotline börsentäglich von 07:00 bis 21:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Jährliches Dokument

Mit dem jährlichen Dokument erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen des § 10 WpPG – Ihre Pflichtmitteilungen werden automatisch im "Look and Feel" Ihrer Webseite eingebunden.

Mit Inkrafttreten des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) am 01. Juli 2005 sind Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind und deren Herkunft Deutschland ist, verpflichtet, ein sogenanntes "Jährliches Dokument" zu veröffentlichen.

Alle Pflichtveröffentlichungen des vergangenen Geschäftsjahres müssen im jährlichen Dokument zusammengefasst dargestellt werden. Spätester Veröffentlichungszeitpunkt ist der 20. Arbeitstag nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

Lassen Sie uns für Sie arbeiten. Wir erstellen für Sie das jährliche Dokument – effizient und professionell.

Unsere Stärken
  • Erfüllung aller Anforderungen des § 10 WpPG – effizient und kostengünstig.
  • Sparen Sie viel Zeit durch die größtenteils automatische Einbindung.
  • Alle Inhalte werden im "Look and Feel" Ihrer Webseite dargestellt.
  • Alle Inhalte werden laufend aktualisiert und sind stets verfügbar.
  • Unser Produkt berücksichtigt auch Emittenten von Nichtdividendenwertpapieren.

Exchange Reporting System

Erfüllen Sie Ihre Pflicht bei der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) und setzen Sie mit Ihrer Kür in über 25 Finanzportalen Akzente.

Unternehmen, die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind, unterliegen speziellen Zulassungsfolgepflichten. Zu diesen gehört die Übermittlung der Quartals-, Halbjahres- und Geschäftsberichte sowie der Termine des Finanzkalenders an die FWB. Die Übermittlung hat in einem besonders gesicherten System, einem "Virtual Private Network", an die Exchange Reporting System-Schnittstelle zu erfolgen.

Erledigen Sie Ihre Pflicht ganz einfach mit uns. Unsere Eingabemasken zeigen Ihnen Punkt für Punkt, welche Informationen einzugeben sind. Sobald Ihre Daten bei der FWB eingegangen sind, erhalten Sie von uns eine elektronische Empfangsbestätigung.

Zusätzlich können wir Ihre ERS-Pflichtdaten auf über 25 Finanzportalen garantiert darstellen. Die Darstellung erfolgt zeitgleich mit der Belieferung der FWB. Mit nur einem Knopfdruck versorgen Sie so den deutschen Kapitalmarkt mit Unternehmensinformationen.

Als Unternehmen des General Standard empfehlen wir Ihnen die Nutzung des ERS-Systems auf freiwilliger Basis. Ihre Daten werden dann ebenfalls an die FWB übermittelt und garantiert auf der viel genutzten Internetseite www.boerse-frankfurt.com gezeigt sowie in unserem PortalNetwork garantiert dargestellt.

Unsere Stärken
  • Erfüllung der Zulassungsfolgepflicht für Unternehmen des Prime Standard.
  • Einfache Handhabung und komfortable Eingabe aller relevanten Daten.
  • Garantierte Darstellung auf über 25 Finanzportalen im PortalNetwork.
  • Eingabemöglichkeit und Darstellung von zusätzlichen, freiwilligen Informationen.

KONTAKT.MANAGER

Managen Sie Ihre eigenen Kontakte mit unserem KONTAKT.MANAGER. Pflegen Sie Ihre E-Mail- und Adressdaten und erstellen Sie eigene Verteilerlisten.

Der KONTAKT.MANAGER ist vielseitig und bietet mehr als nur ein kompaktes CRM-System. Sie verwalten nicht nur Ihre Kontakte, sondern können diese auch mit nur einem Knopfdruck zum automatischen Versand bei einer Ad-hoc-Mitteilung, Corporate News oder Pressemitteilung aktivieren. Der KONTAKT.MANAGER übernimmt den Versand selbständig und liefert Ihnen Rückschlüsse, ob E-Mails geöffnet wurden oder Adressdaten bereits veraltet sind.

Sie können unser System aber zu jeder Zeit auch als Stand-alone-Versandlösung nutzen. Versenden Sie beispielsweise einen Newsletter an bestimmte Adressaten – oder eine aktuelle Researchstudie oder Ihren gerade veröffentlichten Quartalsbericht. Dabei bestimmen Sie den Versandweg (HTML-E-Mail, Text-E-Mail, Fax oder SMS) selbst.

In Verbindung mit Ihrer Webseite verwaltet der KONTAKT.MANAGER auch die Adressen, die auf Ihrer Webseite generiert werden, z. B. Anmeldungen für den Empfang von Ad-hoc-Mitteilungen.

Unsere Stärken
  • Kompaktes und einfach zu bedienendes CRM-System.
  • Verwaltung von Kontakten und Distributionslisten wird zum Kinderspiel.
  • Automatisierte Versandprozesse sparen Zeit und vermeiden Fehler.
  • Einfacher Up- und Download von Kontakten im Excel-Format.
  • Perfekte Kombination mit Registrierformularen auf Ihrer Webseite.

PRESSE.SERVICE

Mit unserem PRESSE.SERVICE erreichen Sie die optimale Verbreitung Ihrer Pressemitteilung. Ihre Meldung wird bei wichtigen Nachrichtenagenturen garantiert dargestellt und via Mediensatellit direkt in die Redaktionssysteme von Tageszeitungen eingespielt.

Nutzen Sie unseren innovativen Service zum Versand Ihrer Unternehmensmitteilungen an die Presse. Die Verbreitung erfolgt auf drei Wegen: garantierte Darstellung bei wichtigen Nachrichtenagenturen, garantierte Einspeisung via Mediensatellit bei Tageszeitungen und Versand mit Hilfe von speziell entwickelten Medienlisten.

Die Übermittlung Ihrer Meldungen erfolgt sowohl an Redaktionen als auch an recherchierte freie Journalisten. Alle Kontakte haben einer Zustellung zugestimmt.

Um die Abdruckwahrscheinlichkeit bei Tageszeitungen zu erhöhen, empfehlen wir das Hinzufügen von Bildmaterial. Journalisten suchen nach geeigneten Fotos, um Nachrichten zu bebildern. Liefern Sie diese daher gleich in druckfähiger Qualität in die Redaktionsstuben – unser System spielt Ihr Material direkt auf die Bild-Server der Tageszeitungen.

Unsere Stärken
  • Tageszeitungen erhalten die Meldungen via Mediensatellit direkt in die hauseigenen Redaktionssysteme.
  • Fachzeitschriften und freie Journalisten werden mit Hilfe spezieller Medienlisten erreicht, die tagesaktuell recherchiert werden.
  • Die optimale Verbreitung Ihrer Meldung erfolgt in nur einem einzigen Arbeitsschritt.
  • Upload-Funktion für druckfähiges Bildmaterial.

Zwischenmitteilungen

Falls Sie keine Quartalsberichte erstellen, übernehmen wir für Sie die Veröffentlichung Ihrer vorgeschriebenen Zwischenmitteilungen. Die Verbreitungskanäle sind identisch wie bei einer Corporate News. Ihre Zwischenmitteilung wird darüber hinaus noch automatisch an das Unternehmensregister übermittelt.

WpÜG-Mitteilungen

Veröffentlichen Sie Entscheidungen zur Abgabe eines Wertpapiererwerbsangebotes oder eines Übernahmeangebotes und Pflichtangebote gemäß WpÜG einfach und sicher über uns. Wir übermitteln Ihre WpÜG-Mitteilung an die zu informierenden Börsen und an die BaFin, stellen die Bereichsöffentlichkeit her und übernehmen die erforderliche Einstellung in das Unternehmensregister. Die Abwicklung erfolgt über unseren Newsroom, der Ihnen börsentäglich zwischen 7:00 und 21:00 Uhr und nach Vereinbarung zur Verfügung steht.

Anleihe im Fokus

Die DF-Anleihe 7,875%

Mit der DF Forfait AG vom wachsenden Welthandel profitieren

- Zeichnungsfrist: 21.05. bis 24.05.2013
- Laufzeit: 7 Jahre
- Kupon: 7,875% p.a.
- Volumen: bis zu 30 Mio. Euro
- ISIN: DE000A1R1CC4

Anleihe im Fokus

7,75% p.a. - Rendite aus Familienhand

– Zeichnungsstart: 23. Mai – Börse Frankfurt
– Zeichnung ab 1.000 Euro
– Laufzeit 5 Jahre
– WKN: A1TNA7
– 100% Rückzahlungskurs

GBC-Fokusbox

HELMA Eigenheimbau AG: Kaufen

Die HELMA Eigenheimbau AG präsentierte für das Geschäftsjahr 2012 Rekordwerte. Auf Basis unseres DCF-Modells haben wir einen fairen Wert je Aktie von 22,75 € ermittelt. Ausgehend vom erwarteten 2013er-EPS von 1,64 € entspricht dies einem KGV von 8,4. Das Kurspotenzial beläuft sich auf nahezu 65%.

Aktueller Webcast

Allianz SE

Analysts' conference call on 1Q 2013

15. Mai 2013

Aktuelle Research-Studie

MS Industrie AG

Original-Research: MS Industrie AG (von GBC AG): Kaufen

21. Mai 2013